Motorradführerschein
Der Motorradführerschein öffnet die Tür zu unvergleichlichem Fahrspaß. In unserer Fahrschule erhälst Du eine professionelle Ausbildung, die nicht nur Sicherheit vermittelt, sondern auch die Faszination des Motorradfahrens in den Fokus rückt. Von den Grundlagen bis zur Perfektion begleiten wir Dich auf dem Weg zum Führerschein. Starte jetzt deine Reise auf zwei Rädern und entdecke die einzigartige Freiheit des Motorradfahrens!
- Mindestalter 24 Jahre
- 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
Was darf gefahren werden:
- Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
- Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
- keine Sonderfahrten
- Mindestalter 16 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
- Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kw/kg betragen
- Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
- Die Klasse AM wird mit erteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Mindestalter 18 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Zweirädrige Kfz mit max. 35 kW Leistung die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kw/kg betragen
- Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1
Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahre:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 seit mind. 2 Jahren:
- Keine Sonderfahrten, es werden nur Übungsstunden absolviert
- Mindestalter 15 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW. maximaler Leistung
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben.
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten
- Mindestalter 15 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum.
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht
- 90 Minuten Fahrausbildung
- Theorieprüfung
- keine praktische Prüfung
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Leichtkrafträder bis max. 125ccm und max. 11 kW Leistung
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kw/kg betragen
- Keine Prüfung notwendig
Ausbildungsumfang:
- 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht
- Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung
Wichtig:
- Die Klasse B196 gilt nur innerhalb Deutschlands
- Die Klasse A1 wird nicht erteilt sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein Aufstieg möglich
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhänger bis 750 kg oder
- Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhänger bis 750 kg oder
- Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination
- Die Klassen AM und L werden mit erteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Davon mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung
- Die praktische Prüfung kann auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleiteten Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zG) über 750 kg und einem zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg.
Ausbildungsumfang:
- 2,5 Stunden Theorieunterricht
- 3,5 Stunden praktischer Unterricht
- Mind. 1 Fahrstunde
- Keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich
- Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule kann Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen werden
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleiteten Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zGM und Anhänger bis 3.500 kg zGM
Ausbildungsumfang:
- Nur praktische Ausbildung und Prüfung
- 3 Fahrstunden Überlandschulung
- 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden:
- KEINE Fahrzeuge mit manueller Gangschaltung
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhänger bis 750 kg oder
- Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Autoführerschein
Der Autoführerschein ist der Schlüssel zu unabhängiger Mobilität und purem Fahrvergnügen. Während Deiner Ausbildung lernst Du nicht nur die Regeln der Straße, sondern auch die Kunst des sicheren und verantwortungsbewussten Autofahrens. Wir begleiten Dich Schritt für Schritt damit Du sicher und erfolgreich ans Ziel kommst.
LKW-Führerschein
Erobere die Straße im Großformat! Wir vermitteln Dir nicht nur das nötige Know-how, sondern schulen auch das sichere und effiziente Handling von schweren Fahrzeugen. Lass Dich von unseren LKW-Experten begleiten und erlebe, wie Du zum souveränen Lenker eines LKWs wirst. Starte jetzt gemeinsam mit uns durch und entdecke die Faszination des LKW-Fahrens!
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge bis 7.500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhängerregelung: zGM bis max. 750 kg
- Die Klasse C1 wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C1:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 3 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge mit einer zGM von 3.500 kg bis 7.500 kg
- Anhängerregelung: zul. Gesamtgewicht nicht über 750 kg
- 8 Personen plus Fahrer
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Fahrstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse C1
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg und Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg.
- Das zulässige Gesamtgewicht beträgt in beiden Fällen 12.000 kg.
- Die Klasse BE wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse C
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zGM
- Anhängerregelung: zGM über 750 kg
- Die Klassen BE, C1E und T werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Erweitertung von C auf CE:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 3 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 24 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse für mehr als 8 Personen (exkl. Fahrer)
- Es darf ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg gezogen werden
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 18 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:
- 45 Übungsstunden á 45 Minuten
- 22 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 14 Fahrstunden auf Autobahnen
- 8 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:
- 33 Übungsstunden á 45 Minuten
- 12 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 8 Fahrstunde auf Autobahnen
- 5 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von weniger als 2 Jahren:
- 14 Übungsstunden á 45 Minuten
- 16 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 8 Fahrstunde auf Autobahnen
- 6 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von mehr als 2 Jahren:
- 7 Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz D1:
- 20 Übungsstunden á 45 Minuten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 5 Fahrstunden auf Autobahnen
- 5 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse für max. 16 Personen (exkl. Fahrer) und einer maximalen Länge von 8 Metern
- Es darf ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg gezogen werden
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:
- 41 Übungsstunden á 45 Minuten
- 19 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 12 Fahrstunden auf Autobahnen
- 7 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:
- 16 Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunde auf Autobahnen
- 4 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von weniger als 2 Jahren:
- 8 Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunde auf Autobahnen
- 4 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von mehr als 2 Jahren:
- 6 Übungsstunden á 45 Minuten
- 4 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunde auf Autobahnen
- 2 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse D1
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse für maximal 16 Personen (exkl. Fahrer)
- Es darf ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg gezogen werden
- Bei Vorbesitz der Klasse C1 wird die Klasse C1E miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 4 Übungsstunden á 45 Minuten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klassen B und D
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse der Klasse D mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
- Die Klasse D1E wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 4 Übungsstunden á 45 Minuten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Busführerschein
Übernehme das Steuer und die Verantwortung mit dem Busführerschein! Bei uns erwirbst Du nicht nur das nötige Können für sicheres Busfahren, sondern auch das Verständnis für die Bedürfnisse Deiner Passagiere. Im Zuge Deiner Ausbildung bereiten wir Dich umfassend auf die Herausforderungen des Busverkehrs vor. Erlebe einzigartige Reisen und bringe Deine Fahrgäste immer sicher an ihr Ziel!
Traktorführerschein
Entdecke die Welt der Agrarmobilität! Während Deiner Ausbildung vermitteln wir Dir die technischen Fertigkeiten des Traktorfahrens und ermöglichen es Dir, die Kraft und Kontrolle der Arbeitsmaschinen zu beherrschen. Von der Feldarbeit bis zu ländlichen Wegen – wir bilden Dich optimal und professionell aus!
- Mindestalter 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
Was darf gefahren werden:
- Gabelstapler bis 25 km/h
- Zugmaschinen bis 40 km/h, mit zwei zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
- Selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h
- Mofas bis 25 km/h
- Flurförderzeuge
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Mindestalter 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
- Mindestalter 18 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis bis 60 km/h
Was darf gefahren werden:
- Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis 40 km/h (von 16 bis 18 Jahren) oder bis 60 km/h (über 18 Jahre).
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis max. 40 km/h; ein Anhänger darf mitgeführt werden, z.B. Mähdrescher, Kartoffelvollernter, alle Arten von Hächslern/Mähern, Rübenvollernter, Baggern und Raupen.
- Unimog (zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke) bis 40 km/h (16-18 Jahre), über 18 Jahre bis 60 km/h.
- Gabelstapler bis 25 km/h.
- Mofas bis 25 km/h.
- Die Klassen AM und L werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden abhängig von Fertigkeiten
- Verbesserung der Fähigkeiten im Straßenverkehr in den BereichenRegelkenntnis und -beachtung
- Gefahrenwahrnehmung
- Einschätzung der eigenen Fähigkeiten
- Verantwortungsbewusstsein
- Risikobewusstsein
- Fahrzeugbeherrschung
- Kontrolle der eigenen Gefühle
- Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern
ASF-Aufbauseminar
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger wird verpflichtend, wenn während der Probezeit ein Verkehrsverstoß der Kategorie A oder mindestens zwei Verkehrsverstöße der Kategorie B begangen werden.
Du hast weitere Fragen zu Deiner Ausbildung?
Wir sind gerne für Dich da! Schreibe uns ganz unkompliziert direkt über unser Kontaktformular. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Dein Anliegen.
Selbstverständlich kannst Du auch anrufen oder persönlich in einer unserer Filialen vorbeikommen. Wir freuen uns auf Dich!