Motorradführerschein
Der Motorradführerschein öffnet die Tür zu unvergleichlichem Fahrspaß. In unserer Fahrschule erhälst Du eine professionelle Ausbildung, die nicht nur Sicherheit vermittelt, sondern auch die Faszination des Motorradfahrens in den Fokus rückt. Von den Grundlagen bis zur Perfektion begleiten wir Dich auf dem Weg zum Führerschein. Starte jetzt deine Reise auf zwei Rädern und entdecke die einzigartige Freiheit des Motorradfahrens!

A
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 24 Jahre
- 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne jegliche Beschränkung
- Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 15 kW Leistung (ab Mindestalter 21 Jahre)
- Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Doppelstunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- keine Sonderfahrten

A1
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
- Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
- Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
- Die Klasse AM wird mit erteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

A2
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW Leistung, die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kW/kg betragen
- Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1
- Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahre:
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Vorbesitz Klasse A1 seit mind. 2 Jahren:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten

AM
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 15 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW maximaler Leistung
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten

Mofa
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 15 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum
- Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten
- 90 Minuten Fahrausbildung
- Theorieprüfung
- keine praktische Prüfung

B196
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Leichtkrafträder bis max. 125ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
- Keine Prüfung notwendig
- Ausbildungsumfang:
- 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht á 90 Minuten
- Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung á 90 Minuten
- Wichtig:
- Die Klasse B196 gilt NUR innerhalb Deutschlands
- Die Klasse A1 wird nicht erteilt, sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein prüfungsfreier Aufstieg möglich

B
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Oder 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (außer Klassen A1, A2 und A) bis 3.500 kg zG
- Für maximal 8 Personen ausgelegt (plus Fahrer)
- Anhänger:
- Bis 750 kg zG
- Über 750 kg zG, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
- Die Klassen AM und L werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandschulung
- 4 Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden á 45 Minuten bei Dämmerung / Dunkelheit

B197 (Schaltkompetenz)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG (ausgenommen Klassen A1, A2 und A)
- Für maximal 8 Personen (plus Fahrer) ausgelegt und gebaut
- Anhänger bis 750 kg zG oder
- Anhänger über 750 kg, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
- Klassen AM und L werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
(bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse: nur 6 Stunden) - 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
- Variable Anzahl praktischer Übungsstunden je nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überland (à 45 Minuten)
- 4 Fahrstunden Autobahn (à 45 Minuten)
- 3 Fahrstunden Dämmerung/Dunkelheit (à 45 Minuten)
- Mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf Schaltgetriebe-Fahrzeug
- 15-minütige Testfahrt inner- und außerorts
- Schaltkompetenzprüfung beim Fahrlehrer
- Praktische Prüfung kann auf Automatikfahrzeug absolviert werden

B96 (kleiner Anhänger)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren
- Vorbesitz der Führerscheinklasse B erforderlich
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
- Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
- Ausbildungsumfang:
- 2,5 Stunden Theorieunterricht à 60 Minuten
- 3,5 Stunden praktischer Unterricht à 60 Minuten
- Davon mindestens 1 Stunde (60 Minuten) praktische Übungen im öffentlichen Straßenverkehr
- Keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich
- Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule wird die Schlüsselzahl „96“ in den Führerschein eingetragen

BE (großer Anhänger)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zG und Anhänger bis 3.500 kg zG
- Ausbildungsumfang:
- Nur praktische Ausbildung und Prüfung
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) Überlandschulung
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

B78 (Automatik)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren
- Was darf gefahren werden:
- KEINE Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe
- Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG (ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A)
- Für maximal 8 Personen (plus Fahrer) ausgelegt und gebaut
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
(bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse: nur 6 Stunden) - 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
- Variable Anzahl praktischer Übungsstunden je nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überland (à 45 Minuten)
- 4 Fahrstunden Autobahn (à 45 Minuten)
- 3 Fahrstunden Dämmerung/Dunkelheit (à 45 Minuten)
Autoführerschein
Der Autoführerschein ist der Schlüssel zu unabhängiger Mobilität und purem Fahrvergnügen. Während Deiner Ausbildung lernst Du nicht nur die Regeln der Straße, sondern auch die Kunst des sicheren und verantwortungsbewussten Autofahrens. Wir begleiten Dich Schritt für Schritt damit Du sicher und erfolgreich ans Ziel kommst.
LKW-Führerschein
Erobere die Straße im Großformat! Wir vermitteln Dir nicht nur das nötige Know-how, sondern schulen auch das sichere und effiziente Handling von schweren Fahrzeugen. Lass Dich von unseren LKW-Experten begleiten und erlebe, wie Du zum souveränen Lenker eines LKWs wirst. Starte jetzt gemeinsam mit uns durch und entdecke die Faszination des LKW-Fahrens!

C
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) über 3.500 kg zG
- Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
- Anhängerregelung: zG bis max. 750 kg
- Die Klasse C1 wird miterteilt
- Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C1:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (3 Solo, 5 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen (1 Solo, 2 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit (0 Solo, 3 Zug)
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

C1
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) über 3.500 kg bis 7.500 kg
- Anhängerregelung: zG nicht über 750 kg
- Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
- Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Fahrstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

C1E
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse C1
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zG
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zG
- Die zulässige Gesamtmasse beträgt in beiden Fällen 12.000 kg
- Die Klasse BE wird miterteilt, bei Vorbesitz D1 auch D1E
- Praktische Ausbildung bei Erweiterung von C1 auf C1E:
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Praktische Ausbildung bei C1/ C1E zusammen:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (1 Solo, 3 Zug)
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen (1 Solo, 1 Zug)
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit (0 Solo, 2 Zug)
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

CE
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse C
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zG
- Anhängerregelung: Das zulässige Gesamtgewicht darf über 750 kg sein.
- Die Klassen BE, C1E und T werden miterteilt, bei Vorbesitz D auch DE
- Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Praktische Ausbildung bei Erweiterung von C auf CE:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (3 Solo, 5 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen (1 Solo, 2 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit (0 Solo, 3 Zug)

D
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 24 Jahre
- 20 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse, zur Beförderung von mehr als 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
- Es darf ein Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von 750 kg gezogen werden
- Klasse D1 wird miterteilt
- Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 18 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:
- 45 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 22 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 14 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:
- 33 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 12 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von weniger als 2 Jahren:
- 14 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 16 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 6 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von mehr als 2 Jahren:
- 7 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz D1:
- 20 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

D1
- Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- Was darf gefahren werden
- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres Krafträder der Klasse A2
- Ab Vollendung des 24. Lebensjahres Krafträder ohne jegliche Beschränkung
- Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 15 kW Leistung (Schlüsselzahl „80“!)
- Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

D1E
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse D1
- Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse der Klasse D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
- Klasse BE wird miterteilt
- Ausbildungsumfang:
- Nur praktische Ausbildung und Prüfung
- 4 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

DE
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- 20 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse D
- Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse der Klasse D mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
- Die Klassen D1E und BE werden miterteilt
- Ausbildungsumfang:
- Nur praktische Ausbildung und Prüfung
- 4 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Busführerschein
Übernehme das Steuer und die Verantwortung mit dem Busführerschein! Bei uns erwirbst Du nicht nur das nötige Können für sicheres Busfahren, sondern auch das Verständnis für die Bedürfnisse Deiner Passagiere. Im Zuge Deiner Ausbildung bereiten wir Dich umfassend auf die Herausforderungen des Busverkehrs vor. Erlebe einzigartige Reisen und bringe Deine Fahrgäste immer sicher an ihr Ziel!
Traktorführerschein
Entdecke die Welt der Agrarmobilität! Während Deiner Ausbildung vermitteln wir Dir die technischen Fertigkeiten des Traktorfahrens und ermöglichen es Dir, die Kraft und Kontrolle der Arbeitsmaschinen zu beherrschen. Von der Feldarbeit bis zu ländlichen Wegen – wir bilden Dich optimal und professionell aus!

L
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h
- Werden Anhänger mitgeführt, darf max. 25 km/h gefahren werden
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
- Selbstfahrende Futtermischwagen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
- Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff

T
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 60 km/h für Inhaber ab 18 Jahre, auch mit Anhänger
- Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h für unter 18jährige, auch mit Anhänger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h, auch mit Anhänger
- Selbstfahrende Futtermischwagen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h, auch mit Anhänger
- Die Klassen AM und L werden miterteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten

Umfang
- 4 Theoriesitzungen á 135 Minuten
- 30 Minuten Beobachtungsfahrt (Fahrprobe)

Ziele
- Verbesserung der Fähigkeiten im Straßenverkehr in den BereichenRegelkenntnis und -beachtung
- Gefahrenwahrnehmung
- Einschätzung der eigenen Fähigkeiten
- Verantwortungsbewusstsein
- Risikobewusstsein
- Fahrzeugbeherrschung
- Kontrolle der eigenen Gefühle
- Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern
ASF-Aufbauseminar
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger wird verpflichtend, wenn während der Probezeit ein Verkehrsverstoß der Kategorie A oder mindestens zwei Verkehrsverstöße der Kategorie B begangen werden.
Du hast weitere Fragen zu Deiner Ausbildung?
Wir sind gerne für Dich da! Schreibe uns ganz unkompliziert direkt über unser Kontaktformular. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Dein Anliegen.
Selbstverständlich kannst Du auch anrufen oder persönlich in einer unserer Filialen vorbeikommen. Wir freuen uns auf Dich!